LEISTUNGEN

GZIM ist reine Privat- und Selbstzahlerpraxis, d. h. ich rechne nicht direkt mit den Krankenkassen, sondern mit ihnen ab. Es ist mir daher leider nicht möglich, Rezepte von gesetzlichen Krankenkassen anzunehmen. 

Ich nehme mir für Sie eine angemessene Zeit, um die Therapie so zielgerichtet, wie möglich zu gestalten. Deshalb sind meine Behandlungszeiten pro Termin auf ca. 55 Minuten festgelegt.

Der Preis pro Behandlung liegt bei 120€, je nach Therapie und Gebührenziffer.
Der Behandlungsvertrag besteht immer zwischen Ihnen und mir und wird vorab erstellt.

Das heißt, unabhängig von der Erstattungshöhe Ihrer Kasse, ist der Rechnungsbetrag vollständig nach erbrachter Leistung an mich zu entrichten.

HEILPRAKTIKER

Wenn sie zu mir als Heilpraktiker kommen, rechne ich nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ab. Die Rechnung ist eventuell von den Privatkassen, der Beihilfe und Zusatzversicherungen für Heilpraktiker erstattungsfähig. 

In welcher Höhe sie erstattet wird, hängt von den Vertragsbedingungen ihrer Kasse ab. Diese können sie in ihren Vertragsunterlagen/ ihrem Leistungskatalog einsehen.

SELBSTZAHLER

Als Selbstzahler (gesetzlich Versicherter ohne Zusatzversicherung) haben Sie die Möglichkeit, meine Heilpraktiker Behandlung nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen.


Bitte beachten Sie hierbei die geltenden steuerlichen und gesetzlichen Voraussetzungen.

PRIVATREZEPT PHYSIOTHERAPIE

Wenn Sie mit einem Privatrezept zur Physiotherapie zu mir kommen, beachten Sie bitte Folgendes:
Ihre Behandlungszeit richtet sich nach den Positionen, die Ihr Arzt Ihnen verordnet hat. Bitte beachten Sie, dass ich Ihr Privatrezept nur als „Behandlungszeitfaktor“ verwende. Sie bekommen trotzdem eine individuell auf Sie abgestimmte Therapie, wenn Sie das wünschen.

WICHTIG

Hiermit weise ich darauf hin, dass privatversicherte Personen damit rechnen müssen, dass nicht der volle Rechnungsbetrag (auch von Zusatzversicherungen) erstattet wird.


Die erstattungsfähigen Beträge beziehen sich auf die Sätze der Gebührenordnung für Heilpraktiker, die seit 1986 nicht mehr angepasst wurden.


Privatpatienten und Patienten mit Zusatzversicherungen erhalten eine Rechnung mit GebüH Ziffern bzw. Analogziffern.

Grundsätzlich empfiehlt es sich vor Aufnahme einer Therapie, Ihre Versicherungs-bedingungen nachzulesen und Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen, um eine Kostenübernahme abzuklären.